Zu einem Arbeitsgespräch zum Volksbegehren Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern „Rettet die Bienen!“ hat nun der CSU-Landtagsabgeordnete Otto Lederer in den Landgasthof zur Post nach Ostermünchen eingeladen. Dabei hatten rund 40 Landwirte die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern und Anregungen für das geplante Begleitgesetz zum Volksbegehren einzubringen. Diese nahm vor Ort der Stellvertretende Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag, Martin Schöffel, MdL, entgegen, der auch Mitglied des Runden Tisches zum Volksbegehren ist.

Die anwesenden Vertreter aus dem Bayerischen Bauernverband, dem Maschinenring sowie aus dem Arbeitskreis Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CSU sowie weitere Bäuerinnen und Bauern hatten mehr als drei Stunden Zeit, Schöffel darzulegen, wie sich das Volksbegehren auf die Landwirtschaft in der Region Rosenheim auswirken wird. Die wichtigsten Punkte hierbei waren unter anderem Themen wie Mahdzeitpunkt, Walzverbot für Grünlandflächen und Streuobstwiesen als Biotop.

Zum Mahdzeitpunkt:

Bezüglich des Mahdzeitpunktes äußerte sich Martin Schöffel ganz klar: „Die Zielvorgaben zum späteren Mahdzeitpunkt werden wir durch freiwillige Programme erreichen.“ Deshalb werde es sich bei der Festlegung des Mahdzeitpunktes um eine landesweite Zielvorgabe handeln, die nicht von jedem Einzelbetrieb eins zu eins umzusetzen sei.

Walzverbot für Grünlandflächen:

Der zweite strittige Punkt betraf das Walzverbot für Grünlandflächen zum Schutz von Bodenbrütern. Wie Otto Lederer sagt, widerspreche die strikte Terminsetzung des 15. März in vielen Gebieten Bayerns der guten fachlichen Praxis. Es wäre sinnvoller, so Lederer weiter, hier über andere Parameter, wie zum Beispiel die Höhe des Grüngutes, nachzudenken. Wie Schöffel berichtet, hätten selbst die Initiatoren des Volksbegehrens geäußert, dass eine feste Terminsetzung nicht der richtige Weg sei. „Deshalb muss eine Regelung gefunden werden, dass im Frühjahr, bevor die Vegetation beginnt, gewalzt werden darf und nach der ersten Mahd“, so Schöffel.

Streuobstwiesen als Biotop:

Viel diskutiert wurde im Gespräch auch die Ausweisung von Streuobstwiesen als Biotop. Eine generelle und grundsätzliche Einstufung aller Streuobstwiesen ab 2.500 qm Fläche lehnten die Anwesenden ab. Hier müsse es dringend Ausnahmen geben. „Dabei steht auch nicht die Problematik der Pflege oder des geldwerten Ausgleichs im Vordergrund, sondern die drohende Enteignung hofnaher Flächen“, erklärt Lederer. Dies würde zur Folge haben, dass sich viele Betriebe nicht mehr zukunftsfähig entwickeln könnten, sagt er. Dies könne jedoch aber nicht Ziel des Volksbegehrens sein.

Grundsätzlich zeigten sich die anwesenden Bäuerinnen und Bauern offen für den Artenschutz. Kritik gab es weitestgehend dafür, dass das Volksbegehren einseitig die Landwirtschaft ins Visier nähme und die gesamtgesellschaftliche Dimension des Artenschutzes außer Acht lasse. Darüber hinaus würde die Vielzahl an fachfremden und praxisuntauglichen Rahmenbedingungen, die das Volksbegehren vorgebe, dafür sorgen, dass sich immer weniger junge Landwirte für einen Beruf in der Landwirtschaft entscheiden würden. „Wir werden subventionsabhängige Landschaftsgärtner“, hieß es aus den Reihen. Wie Martin Schöffel hierzu äußerte: „Ich erwarte, dass die Bundeskanzlerin, Bayerns Ministerpräsident und die Bundesagrarministerin klare Worte für die Zukunft der Landwirtschaft in Deutschland finden. Die Gesellschaft muss ihr Verhältnis zur Landwirtschaft grundsätzlich überdenken!“ Denn, dass die Regale in den Supermärkten voll seien, sei nicht gottgegeben, so Schöffel.