„Ich werde mich im Bayerischen Landtag für die Sicherung des Agrarstandorts Bayern und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für unsere bäuerliche Landwirtschaft einsetzen“, sagte der CSU-Landtagskandidat im Stimmkreis Rosenheim-West Otto Lederer anlässlich eines Informationsgesprächs auf dem Hof des BBV-Kreisobmanns Sepp Bodmaier: „Deshalb werde ich ebenso wie meine Vorgängerin Annemarie Biechl einen engen und vertrauensvollen Dialog mit unseren Landwirten pflegen“.

Sepp Bodmaier hatte neben Otto Lederer auch die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler, ihre Bundestagskollegin Daniela Ludwig, die Landtagsabgeordnete Annemarie Biechl, Bezirksrat Sebastian Friesinger sowie mehrere Vorstandsmitglieder des BBV-Rosenheim nach Nordhof eingeladen, um mit Ihnen vor Ort über die aktuelle Situation der bayerischen Landwirtschaft zu sprechen. Dabei betonte er ausdrücklich, wie wichtig es für die bayerischen Bauern sei, dass die EU-Agrarpolitik verlässliche und auf die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten in Europa abgestimmte Vorgaben mache.

Otto Lederer sicherte dem Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbands zu, auch einen engen Kontakt mit Angelika Niebler zu pflegen: „Wir werden an einem gemeinsamen Strang ziehen, um auf europäischer Ebene das Optimale für unsere heimischen Landwirte zu erreichen. Unsere rund 112.000 landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern müssen unabhängig von ihrer Bewirtschaftungsform, Produktionsausrichtung und Größe auch in Zukunft eine wirtschaftliche Perspektive haben. Denn unsere bäuerliche Landwirtschaft ist auch Herz und Seele des Ländlichen Raums in Bayern und ganz besonders hier bei uns im Landkreis Rosenheim“.

„Im heutigen Gespräch wurde wieder deutlich, wie sehr die Landwirtschaft Planungssicherheit braucht“, betonte die Europaabgeordnete Angelika Niebler: „Ich bin froh, dass die Vorschläge der Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik im Europäischen Parlament geändert wurden, insbesondere die sogenannten Greening-Vorgaben. So muss künftig nur 5% Vorrangfläche und nicht 7% ausgewiesen werden und das erst ab einer Ackerfläche von 15 ha. Auch heißt Greening nicht Stilllegung der Flächen – für uns in Bayern eine wichtige Änderung in den Vorgaben für Direktzahlungen an die Landwirte“.